5 Gründe einer Abmahnung
5 Gründe einer Abmahnung
Rund 20 % der Betreiber eines Online-Shops mit WooCommerce haben schonmal eine Abmahnung erhalten. Wir zeigen Ihnen die Gründe für eine WooCommerce Abmahnung auf.
Die Kosten einer Abmahnung liegen meist im vierstelligen Bereich. Aus diesem Grund ist es um so wichtiger, dass Betreiber eines Online-Shops die Gründe kennen und diese vermeiden können. Denn die meisten Abmahnungen sind begründete und könnten vermieden werden.
Was ist eine Abmahnung?
Eine Abmahnung ist eine juristische Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Diese Forderung entsteht dann, wenn ein anderer beeinträchtigt wird. Dies können einerseits Äste sein, welche auf das Grundstück des Nachbars wachsen. Andererseits kann auch eine falsche Berichterstattung in der Presse eine Abmahnung zur Folge haben.
Im Bereich des E-Commerce kommt es überwiegend zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen. Abgemahnt werden Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht. Denn durch diese Verstöße kann sich der Betreiber eines Online-Shops einen Vorteil, gegenüber den gesetzestreuen Betreibern, verschaffen.
Die Grundvoraussetzung für eine Abmahnung ist also, dass durch einen Wettbewerbsverstoß ein Dritter einen Nachteil erleidet.
Die Abmahnung wird in den seltensten Fällen von dem Händler selbst kommen. Seine Interessen werden von einem Rechtsanwalt vertreten. Die Kosten für die Beauftragungen des Rechtsanwalts kann der Händler von dem Abgemahnten einfordern.
Der Abmahnung liegt oft auch eine Unterlassungserklärung bei. Eine Unterlassungserklärung ist ein vorformulierter Vertrag, welcher der Gegenseite verspricht, dass der Grund der Abmahnung nicht nochmal wiederholt wird. Kommt es doch zur Wiederholung ist dies ein Vertragsbruch und eine Vertragsstrafe muss gezahlt werden.
Gründe für eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung
Wir zeigen Ihnen die häufigsten Gründe für eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung, damit Sie diese vermeiden können.
→ veraltete Widerrufsbelehrung
Das Widerrufsrecht besteht in seiner heutigen Form seit 2014. Denn noch sind eine Widerrufsbelehrungen veraltet. Eine veraltete Widerrufsbelehrung können Sie an der Form der Widerrufserklärung erkennen. Kann der Widerruf in Form einer kommentarlosen Rücksendung erklärt werden, ist diese veraltet.
Der Widerruf muss in Form einer Erklärung gegenüber dem Unternehmen erklärt werden. Die Erklärung muss den Willen des Kunden widerspiegeln. Sie sollten die Formulierung Ihrer Widerrufsbelehrung überprüfen und ggf. anpassen, um die Gefahr einer Abmahnung zu mindern.
→ versicherter Versand
Einige Unternehmen werben mit dem versicherten Versand ihrer Waren. Doch dies wird auch als “Werben mit Selbstverständlichkeiten” bezeichnet. Bei dem Versandverkauf von Waren trägt der Unternehmer das Transportrisiko gem. § 475 Abs. 2 BGB. Damit muss der Unternehmer bei Schäden oder Verlust während des Transports haften.
Für den Kunden spielt es keine Rolle, ob die Ware versichert oder nicht versendet wird. Durch das Werben mit dem versicherten Versand wird dem Kunden eine besondere Absicherung gegenüber anderen Händler versprochen.
Bei B2B- und C2C-Geschäften trägt der Käufer das Transportrisiko, sobald die Ware an den Transportdienstleister übergeben wurde.
→ Garantie
Werbung mit dem Slogan “2 Jahre Garantie” weckt das Interesse vieler Kunden. Doch wofür gibt es 2 Jahre Garantie? Auf bestimmte Teile des Produktes? Auf die Farbe? An wen muss sich der Kunde in Garantiefall wenden? Fehlen diese Angaben in der Werbung, handelt es sich um eine pauschale Werbung mit Garantie. Die konkreten Angaben müssen in der Werbung enthalten sein. Vor allem, wenn die Garantie nur auf einen Teil des Produkts Anwendung findet, ist die Werbung nicht mehr so verlockend.
→ fehlende Grundpreisangabe
Der Grundpreis eines Produktes muss gemäß der Preisangabenverordnung angegeben werden. Dadurch wird gewährleistet, dass der Verbraucher ein Produkt vergleichen kann, welches in unterschiedlichen Füllmengen verkauft wird. Die Angabe eines Grundpreises muss immer dann geben sein, wenn ein Produkt nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche verkauft wird.
→ Registrierung
Am 01.01.2019 ist das neue Verpackungsgesetz in Kraft getreten. Damit kommen auf die Händler neue Pflichten zu. Für die Entsorgung des Verpackungsmülls muss derjenige aufkommen, der auch den Verpackungsmüll an den Verbraucher sendet.
Aus diesem Grund müssen die Verpackungen bei einem der dualen Systeme lizenziert werden.
Die Pflicht zur Lizenzierung besteht bereits seit den 90er Jahren. Bis 2018 war dies durch die Verpackungsverordnung geregelt. Problematisch war dabei, dass kaum nachvollzogen werden konnte, ob der Pflicht nachgekommen wurde oder nicht.
Mit dem Verpackungsgesetz wurde auch die Datenbank “Zentrale Stelle” geschaffen. In dieser Datenbank müssen sich alle Unternehmen, die systembeteiligungspflichtige Verpackungen in den Umlauf bringen, registrieren. Die Datenbank heißt LUCID. Diese Datenbank können neben den Behörden auch Mitbewerber einsehen. Damit können diese nachvollziehen, ob die Konkurrenten ihrer Registrierungspflicht nachkommen oder nicht.
Überprüfen Sie die genannten Gründe in Ihrem Online-Shop. Denn nur so können Sie eine Abmahnung und eine damit einhergehende Unterlassungserklärung vermeiden.