Google Fonts: Verstoß gegen die DSGVO?

Google Fonts: Verstoß gegen die DSGVO?

Vielen Betreibern einer Website stockt der Atem. Der Grund ist der Erhalt einer Abmahnung. Die Webseitenbetreiber sollen gegen die DSGVO verstoßen haben und werden aufgefordert, einen Betrag zwischen 100€  und 500 € zu bezahlen. Doch was steckt dahinter und sind die Abmahnungen berechtigt? 

Grund für die Abmahnungen ist die Einbettung der Google Fonts in die Websites. Durch die Einbettung der kostenlosen Google Fonts soll ein unzulässiger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht und ein Verstoß gegen die DSGVO vorliegen. Das Vergehen der Webseitenbetreiber besteht in der Nutzung der kostenlosen von Google angebotenen Fonts. 

Google Fonts ist ein Verzeichnis aus hunderten unterschiedlichen und frei nutzbaren Schriftarten. Die Schriftarten können von dem Betreiber der Website heruntergeladen und auf dem eigenen lokalen Server gespeichert werden. Einige Webseitenbetreiber entschieden sich für die zweite Möglichkeit, die Fonts online einzubinden. In diesem Fall werden die Fonts bei dem Besuch einer Website durch den Browser vom Google Server heruntergeladen. Und genau das ist das Problem. 

Urteil des Landgericht München

Im Januar 2022 hat das Landgericht München die Nutzung der Google Fonts untersagt. Das Gericht begründet die Entscheidung damit, dass unerlaubt personenbezogene Daten an Google und somit in die USA übermittelt werden. 

Nach Ansicht des Gerichts sind die übermittelten dynamischen IP-Adressen personenbezogene Daten, die in den Schutzbereich der DSGVO fallen. Durch die Übermittlung der IP-Adresse haben die Webseitenbetreiber das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Webseitenbesucher verletzt. Eine Einwilligung des Besuchers oder ein berechtigtes Interesse des Betreibers ist nicht gegeben. Somit liegt auch keine Rechtsgrundlage für die Übermittlung vor.

Mit dieser Begründung des Gerichts besteht für den Kläger ein Unterlassungs- sowie Schadensersatzanspruch. Der Schadensersatzanspruch kann mit Art. 82 DSGVO begründet werden. Doch ist fraglich, welche Intensität ein Eingriff haben muss, um einen Schadensersatzanspruch zu begründen. 

Begründung der Abmahnung

Das Gericht kam zu der Entscheidung, dass durch die Übermittlung der Betroffene die Kontrolle über seine Daten verloren hat. Zudem ist die Übermittlung an Google und somit in die USA problematisch. Denn Google ist dafür bekannt, Daten über die Nutzer zu sammeln. Des Weiteren besteht in den USA kein angemessenes Datenschutzniveau. 

Dies sind die Argumente der Verfasser Schreiben an die Webseitenbetreiber. Durch die Verwendung soll der Betreiber bei dem Verfasser ein individuelles Unwohlsein versucht haben. In dem Schreiben wird zur Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von 100€ aufgefordert. 

Doch nicht immer steckt hinter dem Schreiben eine Einzelperson. Einige Anwaltskanzleien haben in den Massenabmahnungen ein Geschäftsfeld entdeckt. Die Kanzleien fordert nicht nur zur Zahlung des Schadensersatzes an die Mandanten auf. Die Empfänger der Abmahnungen sollen eine Unterlassungserklärung für die Nutzung der Google Fonts unterschreiben und die Anwaltskosten übernehmen.

Nach dem Erhalt einer Abmahnung

Abmahnung

Sie haben eine Abmahnung einer Kanzlei erhalten und fragen sich nun, ob Sie die Forderungen begleichen müssen? Sie sollten nicht unüberlegt handeln, denn die Abmahnungen können rechtsmissbräuchlich sein, denn die angeblichen Betroffenen können die Websites vorsätzlich besucht haben. Aus diesem Grund sollten Sie beim Erhalt einer solchen Abmahnung den Rat eines Anwalts einholen.

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